1. Der Verkauf von Bastel- und Hobbyarbeiten sowie Handelsware jeglicher Art ist nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Aussteller mit (auch nur teilweise) solchen Produkten ohne Rückerstattung der Standgebühr vom Markt zu verweisen. Die Ausstellung umfasst: Gestaltendes Handwerk, aktuelles Design, innovative Produktgestaltung, materialgerechte Verarbeitung. Eine gefällige Standpräsentation ist Voraussetzung.
2. Im Zuge der Anmeldung müssen 2 – 3 Bilder (max. 1 MB) der aktuellen Arbeiten oder die Adresse einer aussagekräftigen Homepage beigelegt werden.
3. Über die Teilnahme entscheidet das Organisationsteam. Die Auswahl wird nach den geltenden Kriterien und dem Einlangen der Anmeldungen getroffen. Die Bestätigung zur Teilnahme erfolgt nach Zusendung der schriftlichen Anmeldung.
4. ANMELDESCHLUSS: Freitag, 15. April 2025
5. Eine Teilnahme ist erst nach termingerechter, schriftlicher Anmeldung an oben angeführte Adresse sowie nach Überweisung der Standgebühr gültig. Die Standgebühr ist prompt nach Zusage bzw. Erhalt der Rechnung fällig, jedoch bis spätestens 30. April 2025.
6. Die Standgebühr ist zu überweisen an: KUKU.art Sandra Stöckl, Reichergasse 167, 3400 Klosterneuburg Oberbank Klosterneuburg IBAN: AT44 1500 0041 6117 9330, BIC: OBKLAT2L
7. Platzzuweisung: Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt durch den Veranstalter.
8. Aufbauzeiten: Freitag, 13. Juni 2025 von 13:00 – 20:00 Uhr und
Samstag, 14. Juni 2025 von 07:30 – 09:45 Uhr.
Die Aufbauarbeiten müssen bis Samstag 09:45 beendet sein.
Öffnungszeiten: Samstag und Sonntag, 14+15. Juni 2025 – 10:00 bis 18:00 Uhr,
Einlass für Aussteller 30 Min. vor Ausstellungseröffnung.
Abbauzeiten: Sonntag, 15. Juni 2025 | Der Abbau des Standes ist vor 18:00 Uhr nicht gestattet.
Bei zuwiderhandeln ist eine Pönalzahlung von € 1.000,- zu leisten.
9. Der Ausstellerparkplatz ist während der gesamten Veranstaltung kostenlos zu benutzen (Info im Anhang).
10. Die Präsentation der Arbeiten und die Standgestaltung sind den Ausstellern überlassen. Wetterfeste Marktstände, Tische etc. sind mitzubringen. 3x3 m Zelte Standard, > 3x3 m Zelte nach Rücksprache. Der Kunstmarkt findet bei jeder Witterung statt!
11. Das Anbringen von mechanischen Behelfs- und Befestigungsmitteln an den Gebäuden und Objekten ist nicht gestattet. Dem Aussteller/ der Ausstellerin wird lediglich das Recht eingeräumt, in den dafür vorgesehenen Orten zu den vorgesehenen Zeiten tätig zu sein.
12. Aufsicht/Haftungsausschluss: Der Aussteller/die Ausstellerin erklärt, die Hausordnung als einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung zu akzeptieren. Der Aussteller/die Ausstellerin verpflichtet sich, die zur Nutzung übergebenen Räumlichkeiten, Freiflächen und Anlagen, sorgfältig und schonend zu behandeln. Er/sie haftet für alle Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Bestimmung ergeben. Der Aussteller/die Ausstellerin verpflichtet sich, dass ihm/ihr zur Verfügung gestellte Mobiliar sorgfältig zu behandeln und haftet für alle Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen oder sorglosen Nutzung ergeben. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhanden kommen oder Beschädigung der vom Aussteller/der Ausstellerin gebrachten oder zurückgelassenen Gegenstände.
13. Rücktritt/Storno: Im Falle einer Rücktrittserklärung des Ausstellers/ der Ausstellerin und wenn das Senden einer personellen Vertretung nicht möglich ist, sind bis zu 2 Monate vor Veranstaltung 50% und bis zu 1 Monat vor Veranstaltung 100% der Standgebühr fällig. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich und auf jeden Fall per Einschreiben zu erfolgen. Im Falle einer verspäteten Rücktrittserklärung oder in dem Fall, dass ein Aussteller seinen Standplatz ohne vorher erfolgte Rücktrittserklärung nicht bezieht, behält sich der Veranstalter vor, eine zusätzliche Vertragsstrafe von 50% der Standmiete zu verrechnen.
14. Der Standplatz ist absolut aufgeräumt zu verlassen. Anfallender Müll ist von den Ausstellern selbst zu entsorgen.
15. Mitaussteller müssen gemeldet werden. Die Teilnahme von Mitausstellern bedarf einer eigenen Anmeldung und der Zustimmung des Veranstalters. Die Standgebühr erhöht sich in diesem Fall um 30%.
16. Bei Nichterscheinen, ohne rechtzeitige vorherige Absage, wird die Bewerbung für das Folgejahr nicht mehr berücksichtigt.